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ÖFFENTLICHE ZUSAMMENFASSUNG DES BESCHWERDEMANAGEMENTPROZESSES

Der Zweck des Beschwerdemanagementprozesses besteht darin, sie nach Treu und Glauben zu erfassen und zu untersuchen sowie zu versuchen, sie nach Möglichkeit im Rahmen von Treu und Glauben zu lösen.
Die Beschwerde wird gemäß dem Gesetz der Bank von Griechenland vom 89./5.4.2016 und der Entscheidung des Kredit- und Versicherungsausschusses der Bank von Griechenland Nr. 122/15.12.2014 bearbeitet.

Vorlage

Die Einreichung von Reklamationen erfolgt schriftlich durch Übersendung

Beschwerdekonzept

„Beschwerde“ ist die an den Versicherungsvermittler gerichtete schriftliche Unzufriedenheitsäußerung einer natürlichen oder juristischen Person, die Leistungsempfänger wird und die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag steht (Versicherungsnehmer, Versicherter, Begünstigter, geschädigter Dritter in der Schadensversicherung). Es wird darauf hingewiesen, dass der Begriff der Beschwerden die Ankündigung von Versicherungsansprüchen oder Schadensersatzforderungen sowie einfache Anfragen im Zusammenhang mit der Durchführung des Versicherungsvertrags und die Bereitstellung von Informationen oder Klarstellungen nicht umfasst.

Verfahren

Behörden, an die Sie sich wenden können

Auch für den Fall, dass keine für beide Seiten akzeptable Lösung erreicht wird, informiert Star Group Insurance Services Sie darüber, dass Sie sich für eine außergerichtliche Lösung Ihres Problems an eine der folgenden Behörden wenden können: In diesem Fall beträgt die Frist für die Einreichung einer Meldung drei (3) Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Ihrer Meinung nach der Verbraucherstreit entstanden ist.
Ihre Übermittlung dieser Meldung unterbricht oder hemmt nicht die gesetzlich vorgesehenen Fristen für die Inanspruchnahme von Rechtsbehelfen Ihrerseits.

Verjährung von Ansprüchen vor Gericht

Jeder Anspruch gegen einen Versicherungsvermittler verjährt in der Regel nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist. Die Erhebung einer Beschwerde durch Sie unterbricht die vorstehende Verjährungsfrist nicht.