ÖFFENTLICHE ZUSAMMENFASSUNG DES BESCHWERDEMANAGEMENTPROZESSES
Der Zweck des Beschwerdemanagementprozesses besteht darin, sie nach Treu und Glauben zu erfassen und zu untersuchen sowie zu versuchen, sie nach Möglichkeit im Rahmen von Treu und Glauben zu lösen.Die Beschwerde wird gemäß dem Gesetz der Bank von Griechenland vom 89./5.4.2016 und der Entscheidung des Kredit- und Versicherungsausschusses der Bank von Griechenland Nr. 122/15.12.2014 bearbeitet.
Vorlage
Die Einreichung von Reklamationen erfolgt schriftlich durch Übersendung- Per E-Mail: info@star-group.gr
- Per Post an: Beschwerdemanager, STAR GROUP INSURANCE SERVICES, 1 Perikli Stavrou – 115 24 Athen
Beschwerdekonzept
„Beschwerde“ ist die an den Versicherungsvermittler gerichtete schriftliche Unzufriedenheitsäußerung einer natürlichen oder juristischen Person, die Leistungsempfänger wird und die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag steht (Versicherungsnehmer, Versicherter, Begünstigter, geschädigter Dritter in der Schadensversicherung). Es wird darauf hingewiesen, dass der Begriff der Beschwerden die Ankündigung von Versicherungsansprüchen oder Schadensersatzforderungen sowie einfache Anfragen im Zusammenhang mit der Durchführung des Versicherungsvertrags und die Bereitstellung von Informationen oder Klarstellungen nicht umfasst.Verfahren
- Nach Eingang der Beschwerde bei Star Group Insurance Services wird eine entsprechende Akte erfasst und erstellt und der Beschwerdeführer erhält so schnell wie möglich eine Antwort, zusammen mit einer Beschreibung des zu befolgenden Verfahrens, den Kontaktdaten der für die Bearbeitung der Beschwerde verantwortlichen Person , sowie die Art der Informationen, die der Beschwerdeführer Star Group Insurance Services zur Verfügung stellen muss, um seine Beschwerde vollständig zu untersuchen.
- Star Group Insurance Services wird sich bemühen, die Beschwerde innerhalb von zwanzig (20) Werktagen nach Erhalt unter Berücksichtigung des Inhalts und der Schwere der Beschwerde zu lösen, und wird den Beschwerdeführer nur auf seine Kosten über den Verlauf der Prüfung seiner Beschwerde informieren Anfrage.
- Wenn es nicht möglich ist, das Problem innerhalb der oben genannten Frist zu lösen, ist Star Group Insurance Services verpflichtet, innerhalb einer gesetzlichen Frist von fünfzig (50) Kalendertagen ab dem Datum der Einreichung der Beschwerde die Prüfung der Beschwerde abzuschließen und eine schriftliche und begründete Antwort an den Beschwerdeführer auf die gleiche Weisezu senden, durch die er von der Anschuldigung Kenntnis erlangt hat. Darüber hinaus wird es den Beschuldigten in seiner Antwort ausdrücklich darauf hinweisen, dass er das Recht hat, an seiner Anzeige festzuhalten.
- Jede Überschreitung der oben genannten Frist von fünfzig (50) Tagen ist gegenüber dem Angeklagten schriftlich zu begründen und es wird ein neuer Zeitpunkt für den Abschluss der Bearbeitung der Beschwerde bestimmt.
Behörden, an die Sie sich wenden können
Auch für den Fall, dass keine für beide Seiten akzeptable Lösung erreicht wird, informiert Star Group Insurance Services Sie darüber, dass Sie sich für eine außergerichtliche Lösung Ihres Problems an eine der folgenden Behörden wenden können:- das Allgemeine Verbrauchersekretariat http://www.efpolis.gr/
- Griechischer Bürgerbeauftragter http://www.synigoroskatanaloti.gr/
- die Direktion für private Versicherungsaufsicht der Bank von Griechenland http://www.bankofgreece.gr/Pages/el/deia/default.aspx
Ihre Übermittlung dieser Meldung unterbricht oder hemmt nicht die gesetzlich vorgesehenen Fristen für die Inanspruchnahme von Rechtsbehelfen Ihrerseits.



